Quetsch -Scher- und Fangstellen
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Quetsch- Scher- und Fangstellen (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Die sich gegeneinander bewegenden Teile im Bereich des Fahrers in seiner normalen Bedienposition müssen zueinander bestimmte Mindestabstände 25 mm an Stellen, an denen die Finger des Fahrers gequetscht werden können; 50 mm an Stellen, an denen die Hände oder Füße des Fahrers gequetscht werden können; 100 mm an Stellen, an denen die Arme oder Beine des Fahrers gequetscht werden können. Diese genannten Maße finden sich beispielsweise in der EN 1551, Ausgabe 2001-01, Absatz 5.7.6 oder DIN EN 1726-1, Ausgabe 1999-11, Absatz 5.7.7. Zu beachten ist auch die DIN EN 1726-2, Ausgabe 2001-02, die zusätzliche Anforderungen regelt - für Flurförderzeuge mit hebbarem Fahrerplatz und Flurförderzeuge, die zum Fahren mit angehobener Last gebaut sind. Die Mindestabstände weichen bei Staplern mit veränderlicher Reichweite in der Normung unverständlicherweise etwas von denen der anderer Flurförderzeuge ab (DIN EN 1459).